Bridge-Club Bonstetten
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Alerts und Auskünfte (§ 16 TO; § 20, 21 und 75 TBR)

Regelungen über die Alert-Pflicht sind nationale Bestimmungen (und deshalb in der TO geregelt); in anderen Ländern können die Alert-Regeln durchaus differieren. Grundsatz: Alle konventionellen bzw. ‚künstlichen‘ Gebote, die nicht die gezeigte Denomination (Farbe, SA) und die gezeigte Bietstufe als Spielvorschlag meinen oder eine darüber hinausgehende Information beinhalten, müssen bis einschließlich 3 SA vom Partner desjenigen, der das betreffende Gebot abgibt, alertiert und dem Gegner auf Nachfrage in ihrer Bedeutung vollständig erklärt werden (ebenso künstliche Eröffnungen oberhalb von 3 SA).

Nicht alertiert werden dürfen: Sperreröffnungen auf der 3er- und 4er-Stufen, sofern sie eine schwache Hand in der genannten Farbe zeigen, 2 Treff als Stayman auf 1 SA-Eröffnung (sofern immer mindestens 4 Karten in einer Oberfarbe versprochen sind), 2 Treff als stärkste Eröffnung, 2 Karo, Coeur und Pik, sofern dies eine starke Hand in der genannten Farbe verspricht, 2 SA als starke Hand sowie starke Sprungantworten und Sprunggegenreizungen. Keine Alert-Pflicht besteht ferner für konventionelle Gebote oberhalb 3 SA (Splinter, Cuebids, Assfragen und Antworten etc.). Pass-, Kontra- und Rekontrakarten dürfen ebenfalls nicht alertiert werden, selbst wenn sie hochkonktrete Informationen für den Partner beinhalten – eine ziemlich mißliche deutsche ‚Sondersituation’.

Alertiert und auf Nachfrage vollständig erklärt werden müssen: Eröffnungen von 3 und höher in Farbe, sofern sie keine schwachen Sperransagen sind, natürliche 2 Treff-Eröffnungen (Precision), schwache Eröffnungen auf der 2er-Stufe, alle Multi-Eröffnungen, ferner SA-Eröffnungen mit ggf. unausgeglichenen Verteilungen, mit systemgemäßer Möglichkeit einer 5er-Oberfarbe und mit ggf. weniger als 12 Figurenpunkten, alle Transfergebote und Transfer-Ausführungen, forcierende 1 SA-Antworten auf Eröffnungen 1 in Farbe (z.B. im System "Two over One Gameforcing"), alle schwachen Sprünge und Sprunggegenreizungen, invertierte Hebungen ("Inverted Minors"), schließlich die 3 Treff-Antwort auf eine 2 SA-Eröffnung, wenn es sich nicht um einen einfachen Stayman handelt.

Nach einem Alert steht es dem Gegner frei, die Bedeutung zu erfragen (was er aber nur tun sollte, wenn er reizen will; ansonsten soll die Bedeutung der Gebote en block nach Abschluß der Reizung abgefragt werden). Fragerecht hat im Verlauf der Reizung immer nur derjenige Spieler, der an der Reihe ist, anzusagen. Fragen dürfen nur an den Alertierenden gerichtet werden, nicht aber an denjenigen, der das alertierte Gebot abgegeben hat. Alerts sollen umfassend erklärt werden; passiert hier ein Fehler ("falsche Auskunft") und wird der Gegner dadurch geschädigt, kann der Turnierleiter später einen korrigierten Score zuweisen.

Hat man eine Abmachung vergessen oder ist man sich unsicher, soll man nicht spekulieren, sondern bekennen, daß man bezüglich des Gebotes vom Partner unsicher ist – so läßt sich wenigstens vermeiden, daß dem Gegner eine falsche Auskunft erteilt wird (vgl. aber die Auskunftspflicht am Ende der Reizung bzw. am Ende des Abspiels). Aus unterbliebenen Alerts oder falschen Erklärungen vom Partner darf man zwar Rückschlüsse ziehen, diese aber nicht ausnutzen (vgl. dazu: Unerlaubte Information).

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