Ungenügendes
Gebot (§ 27 TBR)
Die Reizung geht
West |
Nord |
Ost |
Süd |
1 Pik |
1 Karo |
? |
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Nords Gebot ist ‚ungenügend‘. Ost
(und nur Ost) muß jetzt entscheiden, ob er das ungenügende
Gebot annimmt oder nicht. Nimmt Ost an, kann er selbst jetzt ‚billig‘
reizen, z.B. 1 Pik oder 1 Coeur – manchmal eine gute Aktionsmöglichkeit.
Nimmt Ost nicht an, hat Nord jetzt 2 Möglichkeiten:
- Gebot in der ursprünglich gewählten Denomination
ausbessern (2 Karo): das geht straflos; die Reizung geht jetzt
ganz normal weiter.
- Gebot abändern (Pass, Kontra, andere Farbe,
SA). Das ist erlaubt, hat aber jetzt Folgen für die Süd-Hand,
die die gesamte Reizung über passen muß, während
Nord auch später noch nach Belieben weiterreizen kann.
Dasselbe passiert auch, wenn das Ausbesserungsgebot
konventionell im Sinne des von N/S gespielten Systems ist: z.B.
West |
Nord |
Ost |
Süd |
1 SA |
1 Karo |
? |
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Nord hat Wests Eröffnung übersehen
und kann jetzt nicht in 2 Karo ausbessern, weil 2 Karo über
1 SA z.B. einen Zweifärber in Oberfarben und nicht Karo zeigt.
Auch jetzt kann Nord sein Gebot nach Belieben abändern und
auch später noch reizen, aber Süd ist für den Rest
der Reizung gesperrt.
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