Alerts und Auskünfte
(§ 16 TO; § 20, 21 und 75 TBR)
Regelungen über die Alert-Pflicht sind nationale
Bestimmungen (und deshalb in der TO geregelt); in anderen Ländern
können die Alert-Regeln durchaus differieren. Grundsatz: Alle
konventionellen bzw. ‚künstlichen‘ Gebote, die
nicht die gezeigte Denomination (Farbe, SA) und die gezeigte Bietstufe
als Spielvorschlag meinen oder eine darüber hinausgehende Information
beinhalten, müssen bis einschließlich 3 SA vom Partner
desjenigen, der das betreffende Gebot abgibt, alertiert und dem
Gegner auf Nachfrage in ihrer Bedeutung vollständig erklärt
werden (ebenso künstliche Eröffnungen oberhalb von 3 SA).
Nicht alertiert werden dürfen: Sperreröffnungen
auf der 3er- und 4er-Stufen, sofern sie eine schwache Hand in der
genannten Farbe zeigen, 2 Treff als Stayman auf 1 SA-Eröffnung
(sofern immer mindestens 4 Karten in einer Oberfarbe versprochen
sind), 2 Treff als stärkste Eröffnung, 2 Karo, Coeur und
Pik, sofern dies eine starke Hand in der genannten Farbe verspricht,
2 SA als starke Hand sowie starke Sprungantworten und Sprunggegenreizungen.
Keine Alert-Pflicht besteht ferner für konventionelle Gebote
oberhalb 3 SA (Splinter, Cuebids, Assfragen und Antworten etc.).
Pass-, Kontra- und Rekontrakarten dürfen ebenfalls nicht alertiert
werden, selbst wenn sie hochkonktrete Informationen für den
Partner beinhalten – eine ziemlich mißliche deutsche
‚Sondersituation’.
Alertiert und auf Nachfrage vollständig erklärt
werden müssen: Eröffnungen von 3 und höher
in Farbe, sofern sie keine schwachen Sperransagen sind, natürliche
2 Treff-Eröffnungen (Precision), schwache Eröffnungen
auf der 2er-Stufe, alle Multi-Eröffnungen, ferner SA-Eröffnungen
mit ggf. unausgeglichenen Verteilungen, mit systemgemäßer
Möglichkeit einer 5er-Oberfarbe und mit ggf. weniger als 12
Figurenpunkten, alle Transfergebote und Transfer-Ausführungen,
forcierende 1 SA-Antworten auf Eröffnungen 1 in Farbe (z.B.
im System "Two over One Gameforcing"), alle schwachen
Sprünge und Sprunggegenreizungen, invertierte Hebungen ("Inverted
Minors"), schließlich die 3 Treff-Antwort auf eine 2
SA-Eröffnung, wenn es sich nicht um einen einfachen Stayman
handelt.
Nach einem Alert steht es dem Gegner frei, die Bedeutung
zu erfragen (was er aber nur tun sollte, wenn er reizen will; ansonsten
soll die Bedeutung der Gebote en block nach Abschluß der Reizung
abgefragt werden). Fragerecht hat im Verlauf der Reizung immer nur
derjenige Spieler, der an der Reihe ist, anzusagen. Fragen dürfen
nur an den Alertierenden gerichtet werden, nicht aber an denjenigen,
der das alertierte Gebot abgegeben hat. Alerts sollen umfassend
erklärt werden; passiert hier ein Fehler ("falsche Auskunft")
und wird der Gegner dadurch geschädigt, kann der Turnierleiter
später einen korrigierten Score zuweisen.
Hat man eine Abmachung vergessen oder ist man
sich unsicher, soll man nicht spekulieren, sondern bekennen, daß
man bezüglich des Gebotes vom Partner unsicher ist –
so läßt sich wenigstens vermeiden, daß dem Gegner
eine falsche Auskunft erteilt wird (vgl. aber die Auskunftspflicht
am Ende der Reizung bzw. am Ende des Abspiels). Aus unterbliebenen
Alerts oder falschen Erklärungen vom Partner darf man zwar
Rückschlüsse ziehen, diese aber nicht ausnutzen (vgl.
dazu: Unerlaubte
Information).
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