Aufklärungspflicht
des Gegners
Wenn sich während der Reizung ein Fehler ereignet
(vergessenes Alert, ein Alert wird falsch, also nicht der Parterschaftsvereinbarung
entsprechend erklärt usw.), dann gilt ohne Ausnahme:
- Hat sich dieser Fehler auf der Achse ereignet, die
zum Spieler geworden ist, ist vor dem gegnerischen Ausspiel auf
den Fehler hinzuweisen und der Sachverhalt richtigzustellen. Die
letzte Pass-Karte kann jetzt zurückgenommen und die Reizung
fortgesetzt werden.
Unterbleibt die Aufklärung, wird der Turnierleiter,
wenn sich jetzt ein Schaden für die Gegner ereignet hat, einen
korrigierten Score zuweisen.
- Hat sich dieser Fehler auf der Achse ereignet, die
nach der Reizung im Gegenspiel steht, ist erst nach
dem gesamten Abspiel auf den Fehler hinzuweisen, und keinesfalls
vorher, denn man gibt damit seinem Partner evtl. auf unerlaubtem
Wege Informationen, die dieser jetzt im Gegenspiel verwenden kann.
Auch hier besteht, wenn auch zu einem anderen
Zeitpunkt, Aufklärungspflicht, selbst dann, wenn hinsichtlich
des Spielresultats vermeintlich nichts ungewöhnliches passiert
ist
|