Bridge-Club Bonstetten
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Claims und Konzessionen (§ 68 – 71 TBR)

Es ist ethisch und auch regelkonform, eine geklärte Austeilung durch claimen abzukürzen. Meist macht hiervon der Alleinspieler Gebrauch, manchmal auch einer der Gegenspieler, indem er die restlichen Stiche entweder einfordert oder aber dem Alleinspieler konzediert.

Grundsätzlich gilt: Jeder claim beendet das Spiel; es ist regelwidrig, wenn auch gängige Praxis, zunächst die Karten hinzulegen und dann dennoch weiterzuspielen, weil etwa einer der Gegner dies wünscht.

Ein claim muß hinsichtlich der Spieldurchführung vollständig erklärt werden. Geschieht dies nicht und wir der claim nicht akzeptiert, muß immer die Turnierleitung gerufen werden; sie entscheidet jetzt allein über den Sachverhalt und wird, wenn der Einwand der Gegner berechtigt ist, insofern gegen den Claimenden entscheiden, als jetzt das schlechtestmögliche Ab- bzw. Gegenspiel als Entscheidungsgrundlage angenommen wird.

Wenn ein Gegenspieler Reststiche an den Alleinspieler konzediert, muß sein Partner dieser Konzession ggf. sofort widersprechen, wenn er anderer Meinung ist. Hier muß, besonders wenn der konzedierende Gegenspieler seine Karten bereits aufgedeckt hat, immer die Turnierleitung über das weitere Verfahren entscheiden.

 

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