Claims
und Konzessionen (§ 68 – 71 TBR)
Es ist ethisch und auch regelkonform, eine geklärte
Austeilung durch claimen abzukürzen. Meist macht hiervon der
Alleinspieler Gebrauch, manchmal auch einer der Gegenspieler, indem
er die restlichen Stiche entweder einfordert oder aber dem Alleinspieler
konzediert.
Grundsätzlich gilt: Jeder claim beendet
das Spiel; es ist regelwidrig, wenn auch gängige Praxis, zunächst
die Karten hinzulegen und dann dennoch weiterzuspielen, weil etwa
einer der Gegner dies wünscht.
Ein claim muß hinsichtlich der Spieldurchführung
vollständig erklärt werden. Geschieht dies nicht und wir
der claim nicht akzeptiert, muß immer die Turnierleitung
gerufen werden; sie entscheidet jetzt allein über den Sachverhalt
und wird, wenn der Einwand der Gegner berechtigt ist, insofern gegen
den Claimenden entscheiden, als jetzt das schlechtestmögliche
Ab- bzw. Gegenspiel als Entscheidungsgrundlage angenommen wird.
Wenn ein Gegenspieler Reststiche an den Alleinspieler
konzediert, muß sein Partner dieser Konzession ggf. sofort
widersprechen, wenn er anderer Meinung ist. Hier muß, besonders
wenn der konzedierende Gegenspieler seine Karten bereits aufgedeckt
hat, immer die Turnierleitung über das weitere Verfahren entscheiden.
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