Strafkarten (§
48 – 52 TBR)
Karten, die verfrüht sichtbar geworden sind, werden
zu Strafkarten: z.B. bei einem Ausspiel von der falschen Seite,
das vom Alleinspieler nicht akzeptiert wird, oder bei einer Zugabe
außer Reihenfolge. Allein der Turnierleiter entscheidet allerdings
hierüber, nicht die Beteiligten am Tisch. Nach Ende einer Reizung,
wenn also klar ist, welche Achse im Gegenspiel steht, können
nur Karten dieser Gegenspieler zu Strafkarten werden, nicht aber
evtl. sichtbar gewordene Karten des Alleinspielers. Dies aus einem
einfachen Grund: Die Gegenspieler haben durch die Kenntnis einer
Karte des Alleinspielers keinen Nachteil, eher sogar einen Vorteil,
während in dem Fall, in dem eine Karte eines Gegenspielers
sichtbar wird, für den Alleinspieler insofern ein Nachteil
entsteht, als jetzt der Partner des Gegenspielers eine unerlaubte
Information über den Besitz der gezeigten Karte erhalten hat
und diese ggf. nutzen kann. Vor oder während der Reizung sichtbar
gewordene Karten werden immer zu Strafkarten, egal, wer die Reizung
am Ende gewinnt.
Eine Strafkarte wird offen, also sichtbar hingelegt
und bei erster legaler Möglichkeit zugegeben: entweder wenn
diese Farbe gefordert ist, oder als Abwurf (d.h. wenn eine andere
Farbe nicht mehr bedient werden kann), oder wenn der betroffene
Spieler am Ausspiel ist.
Sonderregelungen gelten, wenn es sich nicht nur
um eine, sondern um mehrere Karten handelt, die zu Strafkarten geworden
sind, wobei hier im Einzelfall noch zwischen Haupt- und Nebenstrafkarten
unterschieden werden muß. In solchen (u.U. sehr unübersichtlichen)
Fällen wird der Turnierleiter in der Regel solange am Tisch
bleiben, bis alle diese Karten gespielt worden sind.
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