Bridge-Club Bonstetten
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Strafkarten (§ 48 – 52 TBR)

Karten, die verfrüht sichtbar geworden sind, werden zu Strafkarten: z.B. bei einem Ausspiel von der falschen Seite, das vom Alleinspieler nicht akzeptiert wird, oder bei einer Zugabe außer Reihenfolge. Allein der Turnierleiter entscheidet allerdings hierüber, nicht die Beteiligten am Tisch. Nach Ende einer Reizung, wenn also klar ist, welche Achse im Gegenspiel steht, können nur Karten dieser Gegenspieler zu Strafkarten werden, nicht aber evtl. sichtbar gewordene Karten des Alleinspielers. Dies aus einem einfachen Grund: Die Gegenspieler haben durch die Kenntnis einer Karte des Alleinspielers keinen Nachteil, eher sogar einen Vorteil, während in dem Fall, in dem eine Karte eines Gegenspielers sichtbar wird, für den Alleinspieler insofern ein Nachteil entsteht, als jetzt der Partner des Gegenspielers eine unerlaubte Information über den Besitz der gezeigten Karte erhalten hat und diese ggf. nutzen kann. Vor oder während der Reizung sichtbar gewordene Karten werden immer zu Strafkarten, egal, wer die Reizung am Ende gewinnt.

Eine Strafkarte wird offen, also sichtbar hingelegt und bei erster legaler Möglichkeit zugegeben: entweder wenn diese Farbe gefordert ist, oder als Abwurf (d.h. wenn eine andere Farbe nicht mehr bedient werden kann), oder wenn der betroffene Spieler am Ausspiel ist.

Sonderregelungen gelten, wenn es sich nicht nur um eine, sondern um mehrere Karten handelt, die zu Strafkarten geworden sind, wobei hier im Einzelfall noch zwischen Haupt- und Nebenstrafkarten unterschieden werden muß. In solchen (u.U. sehr unübersichtlichen) Fällen wird der Turnierleiter in der Regel solange am Tisch bleiben, bis alle diese Karten gespielt worden sind.

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