Turnierleiter;
Entscheidungsgrundlagen
Der Ruf nach der Turnierleitung ist im Bridgeturnier
eine Normalität und sollte immer erfolgen, wenn sich am Tisch
eine Unklarheit oder ein vermuteter Regelverstoß zugetragen
hat. Kein Spieler soll dem Gegner einen solchen Ruf verübeln
oder sich negativ betroffen fühlen. Es ist völlig normal,
einen Schiedsrichter zurate zu ziehen, wenn man sich nicht ganz
im Klaren ist, ob alles regelgerecht abgelaufen ist – genau
so wie beim Golf, Fußball, Tennis oder anderen Sportarten.
Der Turnierleiter entscheidet dann nach den gültigen Regeln
(und soll seine Entscheidung unter Hinweis auf die Regeln kurz begründen).
Der Turnierleiter agiert dabei als ‚Verkehrspolizist‘:
Oberste Maxime ist der reibungslose Ablauf des Turniers. Er fungiert
nicht als ‚Kriminalpolizist‘, der nach Verbrechen sucht
und nach Bestrafung trachtet.
Basis für alle Turnierleiterentscheidungen sind
zwei Regelwerke: die weltweit gültigen Turnierbridgeregeln
(TBR, derzeit gültig in der Fassung von 1997) und die Turnierordung
(TO, Neufassung von 2000 mit Änderungen von 2004), eine lediglich
national, also in Deutschland relevante ‚Anwendungsbestimmung‘
der TBR (die zahlreiche Dinge regelt, die in anderen Ländern
anders geregelt sein können – von Details zur Turnierausrechnung
bis hin zu Alerts und Beschränkungen von Eröffnungen).
Gegen jede Turnierleiterentscheidung kann Protest eingelegt
werden (Protestgebühr: € 30.-). Ein Protest wird entweder
beim Turnierschiedsgericht des Vereins oder beim Landesverband verhandelt.
Es gibt Revisionsinstanzen bis hin zum Sportgericht des DBV. Protestieren
sollte man jedoch nur dann, wenn man sicher ist, daß der Turnierleiter
falsch oder offensichtlich schlecht begründet entschieden hat.
Bei ‚frivolen‘ Protesten (die von Beginn an aussichtslos
sind) wird die Protestgebühr einbehalten, ansonsten zurückerstattet,
auch wenn man in der Sache unterliegt. Eine Turnierleiter-Entscheidung
kann eine ‚Regelentscheidung‘ oder eine ‚Ermessensentscheidung‘
sein; gegen letztere ist generell Protest möglich (und bisweilen
durchaus auch sinnvoll), gegen erstere in der Regel nicht (da -
etwas optimistisch - vorausgesetzt wird, daß der Turnierleiter
die Regeln kennt und richtig anwendet). Bei Protesten sollte man
ruhig argumentieren und Gericht sowie den Gegner respektieren. Eine
Entscheidung des Turnierleiters sollte, wenn man nicht formell protestieren
möchte, akzeptiert und danach dann nicht mehr diskutiert werden.
Die Verweise auf diesen Seiten stellen im Spielbetrieb
häufig vorkommende Probleme vor und sollen dazu dienen, sinnlose
Proteste und Ärger zu vermeiden und dem Clubspieler einen Einblick
in das insgesamt nicht sehr allgemeinverständliche Bridge-Regelwerk
zu verschaffen.
Ein abschließender Hinweis: Grundsätzlich
ist die Turnierleitung unmittelbar nach Ersichtlichwerden eines
Problems zu rufen, schon deshalb, um eventuellen weiteren, sich
anschließenden Regelwidrigkeiten und den daraus resultierenden
Komplikationen vorzubeugen. In Fällen unerlaubter Information
(gezögertes Pass usw.) ist es besonders wichtig, sofort
seine Rechte zu wahren; schreiten Reizung und Abspiel des Boards
weiter voran, ist es für die betroffene Achse meist zu spät,
das Geschehe noch zu reklamieren. Auch wenn Sie meinen, die Regeln
zu beherrschen, ist es Pflicht, bei Problemen nach der Turnierleitung
zu verlangen und strikt verboten, entstandene Probleme selbständig
am Tisch zu regeln.
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