Bridge-Club Bonstetten
Hier finden Sie aufklärende Informationen zu den Tücken der Bridge-Regeln und MovementsHier finden Sie Tipps zu Spielstrategien im Paar- und Teamturnier, zu einigen wichtigen Bridge-Konventionen und eine internationale Auswahl hilfreicher Bridge-Bücher

Turnierleiter; Entscheidungsgrundlagen

Der Ruf nach der Turnierleitung ist im Bridgeturnier eine Normalität und sollte immer erfolgen, wenn sich am Tisch eine Unklarheit oder ein vermuteter Regelverstoß zugetragen hat. Kein Spieler soll dem Gegner einen solchen Ruf verübeln oder sich negativ betroffen fühlen. Es ist völlig normal, einen Schiedsrichter zurate zu ziehen, wenn man sich nicht ganz im Klaren ist, ob alles regelgerecht abgelaufen ist – genau so wie beim Golf, Fußball, Tennis oder anderen Sportarten. Der Turnierleiter entscheidet dann nach den gültigen Regeln (und soll seine Entscheidung unter Hinweis auf die Regeln kurz begründen). Der Turnierleiter agiert dabei als ‚Verkehrspolizist‘: Oberste Maxime ist der reibungslose Ablauf des Turniers. Er fungiert nicht als ‚Kriminalpolizist‘, der nach Verbrechen sucht und nach Bestrafung trachtet.

Basis für alle Turnierleiterentscheidungen sind zwei Regelwerke: die weltweit gültigen Turnierbridgeregeln (TBR, derzeit gültig in der Fassung von 1997) und die Turnierordung (TO, Neufassung von 2000 mit Änderungen von 2004), eine lediglich national, also in Deutschland relevante ‚Anwendungsbestimmung‘ der TBR (die zahlreiche Dinge regelt, die in anderen Ländern anders geregelt sein können – von Details zur Turnierausrechnung bis hin zu Alerts und Beschränkungen von Eröffnungen).

Gegen jede Turnierleiterentscheidung kann Protest eingelegt werden (Protestgebühr: € 30.-). Ein Protest wird entweder beim Turnierschiedsgericht des Vereins oder beim Landesverband verhandelt. Es gibt Revisionsinstanzen bis hin zum Sportgericht des DBV. Protestieren sollte man jedoch nur dann, wenn man sicher ist, daß der Turnierleiter falsch oder offensichtlich schlecht begründet entschieden hat. Bei ‚frivolen‘ Protesten (die von Beginn an aussichtslos sind) wird die Protestgebühr einbehalten, ansonsten zurückerstattet, auch wenn man in der Sache unterliegt. Eine Turnierleiter-Entscheidung kann eine ‚Regelentscheidung‘ oder eine ‚Ermessensentscheidung‘ sein; gegen letztere ist generell Protest möglich (und bisweilen durchaus auch sinnvoll), gegen erstere in der Regel nicht (da - etwas optimistisch - vorausgesetzt wird, daß der Turnierleiter die Regeln kennt und richtig anwendet). Bei Protesten sollte man ruhig argumentieren und Gericht sowie den Gegner respektieren. Eine Entscheidung des Turnierleiters sollte, wenn man nicht formell protestieren möchte, akzeptiert und danach dann nicht mehr diskutiert werden.

Die Verweise auf diesen Seiten stellen im Spielbetrieb häufig vorkommende Probleme vor und sollen dazu dienen, sinnlose Proteste und Ärger zu vermeiden und dem Clubspieler einen Einblick in das insgesamt nicht sehr allgemeinverständliche Bridge-Regelwerk zu verschaffen.

Ein abschließender Hinweis: Grundsätzlich ist die Turnierleitung unmittelbar nach Ersichtlichwerden eines Problems zu rufen, schon deshalb, um eventuellen weiteren, sich anschließenden Regelwidrigkeiten und den daraus resultierenden Komplikationen vorzubeugen. In Fällen unerlaubter Information (gezögertes Pass usw.) ist es besonders wichtig, sofort seine Rechte zu wahren; schreiten Reizung und Abspiel des Boards weiter voran, ist es für die betroffene Achse meist zu spät, das Geschehe noch zu reklamieren. Auch wenn Sie meinen, die Regeln zu beherrschen, ist es Pflicht, bei Problemen nach der Turnierleitung zu verlangen und strikt verboten, entstandene Probleme selbständig am Tisch zu regeln.

  Copyright 2005 by Bridge-Club Bonstetten